Inhaltsverzeichnis
Präambel
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Zweckbestimmung
§ 3 Nutzung durch die Betriebs- und Einsatzleitung im SBU
§ 4 Auswertung
§ 5 Aufbewahrung der Daten
§ 6 Schlussbestimmung
Dienstvereinbarung
über die Einführung von TOMTOM WORK System
im Betrieb für Straßenbau und -unterhaltung (SBU)
zwischen
dem Landkreis Lüneburg
- vertreten durch den Landrat -
und
dem Personalrat des Landkreises Lüneburg
- vertreten durch den Personalratsvorsitzenden -
Beim Landkreis Lüneburg wird das System TOMTOM WORK beim SBU eingeführt.
Der Personalrat und die Dienststelle sind sich einig, dass dieses System im Rahmen der in dieser Dienstvereinbarung festgelegten Zwecke wirtschaftlich ist.
Diese Dienstvereinbarung gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SBU.
Das System TOMTOM WORK darf ausschließlich für nachstehend genannte Zwecke eingesetzt werden:
· Ganzjährig auf Fahrzeugen, die ausschließlich im Rahmen der Streckenkontrolle eingesetzt werden.
· Innerhalb des Winterdienstes auf allen Fahrzeugen, die lt. Winterdienstplan eingesetzt werden. Dies gilt auch für Unternehmen bzw. Personen, die im Auftrag des SBU handeln.
§ 3
Nutzung durch die Betriebs- und Einsatzleitung im SBU Im Rahmen des § 2 dieser Vereinbarung erhält die Betriebs- und Einsatzleitung im SBU über die webbasierte Anwendung Zugriff auf die Positionsdaten der Fahrzeuge.
Zur Betriebs- und Einsatzleitung im SBU gehören die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der Anlage zur Dienstvereinbarung aufgeführt sind.
Die Benutzer des Systems TOMTOM WORK werden Im Fachdienst IT-Service des Landkreises Lüneburg administriert.
Die Verwendung dieser Daten ist nur bei Dispositionsvorgängen gestattet.
Der Leiter des SBU stellt sicher, dass eine dauernde Kontrolle und besonders eine Überwachung mit der Funktion „Spurverfolgung“ nicht stattfindet.
Eine Überwachung liegt vor, wenn Positionsdaten gesammelt und/oder über die nach § 4 zulässigen Zwecke hinaus ausgewertet werden.
Die Parteien sind sich einig, dass die ermittelten Daten in anonymisierter Form für betriebswirtschaftliche Auswertungen und zur Vereinfachung von Eingaben zur Rechnungserfassung genutzt werden dürfen.
Darüber hinaus kann in begründeten Einzelfällen eine Auswertung notwendig werden, u. a. zur Klärung von Unfällen oder Beschwerden von Bürgern.
Diese Daten dürfen bei Anfragen Dritter nicht ohne schriftliche Zustimmung der/des betroffenen Mitarbeiterin/Mitarbeiters verwendet werden.
Bei Eilbedürftigkeit ist die Zustimmung unverzüglich nachzuholen.
Auch wenn sich die Daten unmittelbar nur auf die Fahrzeuge beziehen, kann regelmäßig über die Dienstplanung ein Personenbezug hergestellt werden. Daher handelt es sich um personenbezogene Daten.
Diese personenbezogenen Daten dürfen nicht für eine permanente oder allgemeine Verhaltens- oder Leistungskontrolle oder arbeitsrechtliche Maßnahmen verwendet werden.
Die Dienststelle informiert den Personalrat einmal jährlich im Rahmen des Quartalsgesprächs in anonymisierter Form über die Auswertungen lt. Satz 2.
§ 5
Aufbewahrung der Daten Daten sind im System TOMTOM WORK 3 Monate online abrufbar.
Darüber hinaus gelten für die Aufbewahrung der Daten die gesetzlichen Bestimmungen.
Das Informationsblatt des Datenschutzbeauftragten von Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung zum Thema „Einsatz von Ortungssystemen und Beschäftigtendatenschutz“ ist Anlage dieser Dienstvereinbarung.
Die Ungültigkeit einzelner Regelungen dieser Vereinbarung berührt nicht den Bestand der Vereinbarung.
Ergänzungen dieser Dienstvereinbarung sind jederzeit möglich, ohne dass hierzu die Vereinbarung gekündigt werden muss.
Diese Dienstvereinbarung tritt mit Wirkung des 15.02.2011 in Kraft. Sie kann mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Teilkündigungen sind ausgeschlossen. Im Falle der Kündigung dieser Dienstvereinbarung gelten alle ihre Regelungen nach Ablauf der Kündigungsfrist weiter, bis sie durch eine andere Dienstvereinbarung ersetzt oder eine Beendigung vereinbart wird.
Lüneburg, 15.02.2011
gez. Manfred Nahrstedt gez. Andreas Kelm
Landrat Personalratsvorsitzender
(Siehe angehängte Datei: PDF - Dienstvereinbarung über die Einführung von TOMTOM WORK System i.pdf)