Änderung der Dienstanweisung für die beim Landkreis Lüneburg eingerichteten Handvorschüsse vom 20.01.2020
Die Dienstanweisung für die beim Landkreis Lüneburg eingerichteten Handvorschüsse vom 20.01.2020 wird wie folgt geändert:
§ 2 Einrichtung und Aufhebung von Handvorschüssen
In Abs. 2 Satz 1 und 4 wird „Finanzmanagement in „Finanz- und Beteiligungsmanagement" geändert.
§ 6 Verwalter des Handvorschusses
In Abs. 3 Satz 2 wird „Finanzmanagement in „Finanz- und Beteiligungsmanagement geändert.
Abs. 4 wird wie folgt geändert:
Überschüsse sind als Einnahme vorzutragen, Fehlbeträge sind von dem Verwalter sofort zu ersetzen.
Der Ersatz kann vom Verwalter des Handvorschusses nur gefordert werden, wenn ein Verschulden vorliegt.
§ 7 Überwachung
Abs. 1 wird wie folgt geändert:
Die zuständige Fachdienstleitung ist für die einwandfreie Führung des Handvorschusses verantwortlich.
Sie stellt sicher, dass mindestens eine unvermutete Prüfung innerhalb eines Haushaltjahres durchgeführt
wird. Diese kann von der Fachdienstleitung selbst oder von einem ihr beauftragten Mitarbeiter
vorgenommen werden.
Abs. 3 wird wie folgt geändert:
Die Aufgaben unter § 7 Abs. 1 — 2 nimmt im Bereich der Schulen die Fachdienstleitung Bildung und
Kultur oder ein von ihr beauftragter Mitarbeiter wahr. Auch hier bleibt die Gesamtverantwortung bei der Fachdienstleitung.
Die Anlage 1 wird geändert, die Anlage 2 entfällt und die Anlage 3 wird zu Anlage 2.
Die Änderung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Lüneburg, den 31. Januar 2024
gez. Yvonne Hobro
Erste Kreisrätin
(Siehe angehängte Datei: 2024 Änderung DA HV( Anlage 1und 2)pdf.pdf)