Änderung der Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung und die Kreiskasse des Landkreises Lüneburg
Die Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung und die Kreiskasse des Landkreises Lüneburg vom 12.09.2019 wird wie folgt geändert:
Artikel 1
Der bisherige § 22 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
a) Die Kreiskasse hält eine Kreditkarte für die Zahlungsabwicklung bei Online-Beschaffungen vor. Die Verwendung der Kreditkarte für Auszahlungen ist nur zulässig, wenn eine Überweisung über die Bankkonten der Kreiskasse ausscheidet. Die Nutzung der Kreditkarte darf ausschließlich durch die Kassenbediensteten erfolgen. Der monatliche Verfügungsrahmen von 5.000 Euro darf dabei nicht überschritten werden.
b) Darüber hinaus hält der Fachdienst Personalservice eine Kreditkarte für den Kauf von Fahrkarten einschließlich Reservierungen bei der Deutschen Bahn für Dienstreisen von Beschäftigten des Landkreises vor. Der monatliche Verfügungsrahmen von 5.000 Euro darf dabei nicht überschritten werden. Die Kreditkarte ist personenbezogen auf den für Dienstreisen zuständigen Bediensteten des Personalservice auszustellen. Im Vertretungsfall darf die Karte von anderen Bediensteten des Personalservice für den o. g. Zweck verwendet werden.
Die Kreditkarten sind sicher zu verwahren. Ein Verlust ist dem Kassenaufsichtsbeamten unverzüglich mitzuteilen. Die Verwendung der Kreditkarten für andere Auszahlungen darf nur mit Zustimmung des Kassenaufsichtsbeamten erfolgen.
Artikel 2
Die Änderung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Lüneburg, den 13.07.2022
gez. Jens Böther
Landrat