Anleitung: Einsatz einer Kreditkarte
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§ 22 (2) Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung und Kreiskasse des Landkreises Lüneburg: Auszahlungen dürfen grundsätzlich nicht mittels Kredit- und Debitkarten sowie anderer elektronischer Bezahlsysteme geleistet werden. Sollte diese Auszahlungsart dennoch ausnahmsweise gewählt werden, bleibt die Verwendung dieser Karten den dazu beauftragten Mitarbeitern vorbehalten.
Anleitung zur Nutzung der Kreditkarte:
· Den Kauf auf Rechnung bietet der Händler nicht an. Die Beschaffung der gewünschten Waren oder Dienstleistungen ist nur per Kreditkarte möglich.
· Die Kassenleitung der Kreiskasse (Tel.1263) wird vorab telefonisch informiert, dass ein Beschaffungsvorgang mit Kreditkarte vorbereitet wird. Die Nutzung der Kreditkarte kann aus Sicherheitsgründen nur mit einem Vor-Ort-Termin oder telefonisch über die Bildschirmfreigabe per Jabber erfolgen.
· Der Beschaffungsvorgang ist abgeschlossen und der Bezahlvorgang kann beginnen. · Der Kreiskasse liegt eine vollständig unterzeichnete Kassenanordnung (Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit, Anordnung, ggf. Feststellung der fachtechnischen Richtigkeit sowie Visakontrolle des Rechnungsprüfungsamtes) vor. Bei Nutzung der elektronischen Rechnungsverarbeitung liegt der Kreiskasse das elektronisch vollständig signierte Freigabejournal vor. · Die Kreiskassenleitung (Tel.1263) wird angerufen. Der Bildschirm wird der Kreiskasse über Jabber freigegeben.
Freigabe des Bildschirms: Die Kreiskassenleitung aktiviert die Remoteunterstützung, der Anrufende akzeptiert diese. Beide Parteien haben nun Sicht auf den Bildschirm und die Kreiskasse hat die Berechtigung Eingaben zu tätigen.
· Die Kreiskassenleitung gibt die Kreditkartennummer, das Gültigkeitsdatum und den Verifizierungscode und wenn erforderlich den Karteninhaber ein und bestätigt diese Angaben nach Aufforderung.· Das Telefongespräch oder der Vor-Ort-Termin ist damit beendet.· Die Kreiskassenleitung erhält eine Information über diese Zahlung in der S-ID-Check-App der Sparkasse per Telefon, diese wird mit OK bestätigt.· Die Kreiskasse erhält von der Sparkasse eine Kreditkartenabrechnung und eine Abbuchung in einer Summe. Anhand der Abrechnung können die entsprechenden Kreditoren ausgeglichen werden.