des Landkreises Lüneburg über die Ermittlung und Veröffentlichung von Daten zur Erstellung eines Solar-, Gründach- und Wärmekatasters (Klimaportal) vom 20. Februar 2025
Aufgrund der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBI. S. 576), Art. 6 Abs. 1 Buchst. E der EU- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) und gemäß §§ 20 u. 21 des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes (NKlimaG) sowie § 5 des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) jeweils in den derzeit geltenden Fassungen, hat der Kreistag des Landkreises Lüneburg in seiner Sitzung am 20.02.2025 folgende Satzung beschlossen:
§1 Zweck
(1) Der Landkreis Lüneburg hat sich das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu werden. Zentrale Bemühungen liegen dabei in der Förderung der Energieversorgung aus regenerativen Quellen. Das Klimaportal ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern eine kartenbasierte Prüfung der Eignung von Dächern und Grundstücken für Solaranlagen (PV und Solarthermie), für Geothermieanlagen (Erdwärmesonden und Flächenkollektoren) sowie für Dachbegrünung. Die enthaltenen Ertrags- und Wirtschaftlichkeitsrechner bieten Entscheidungshilfen für private Investitionen. Darüber hinaus dient das Klimaportal als ein Planungswerkzeug für Kommunen zur Erfüllung ihrer Pflichtaufgabe der kommunalen Wärmeplanung.(2) Die Satzung schafft die rechtliche Grundlage, um bereits erfasste Daten digital aufzubereiten und im Internet zu veröffentlichen (Klimaportal).
§2 Beschreibung des Klimaportals
Das Klimaportal wird in zwei Versionen erstellt.
a) Öffentliche Version
Die öffentliche Version ist im Internet ohne vorherige Registrierung abrufbar. Auf Grundlage der in § 3 genannten Daten, wird der Eignungsgrad der Dachflächen für solartechnische Energieerzeugung und für Dachbegrünung sowie die Grundstückseignung für oberflächennahe Geothermie in verschiedenen Stufen farblich dargestellt. Eine Standortsuche in der Kartenansicht ist mit Eingabe eines Straßennamens und der Hausnummer möglich. Zudem kann nach Eingabe persönlicher Parameter (z.B. jährlicher Energieverbrauch) die Wirtschaftlichkeit einer möglichen Anlage berechnet werden. Diese Angaben werden nicht im System gespeichert. Darüber hinaus sind in der öffentlichen Version ausgewählte Informationen der Wärmeplanung nach den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben dargestellt (z.B. Informationen zu bestehenden Wärmenetzen und ggf. fertiggestellte Wärmpläne). Das Klimaportal enthält außerdem Vorbild-Beispiele aus der Region und weiterführende Links zu Bau-Auflagen und Angeboten der Energie- und Fördermittelberatung des Landkreises.
a) Nichtöffentliche Version
Die nichtöffentliche Version ist über passwortgeschützte Zugänge abrufbar. Einen Zugang erhalten ausgewählte Mitarbeitende des Landkreises Lüneburg sowie aus den Kreiskommunen. Es ist eine limitierte Anzahl an Zugängen vorhanden. Es ist ein Rechte-Rollen System eingerichtet, sodass die Kommunen jeweils nur Einblick in die sie betreffenden Daten erhalten. In der nichtöffentlichen Version werden nach dem jeweils geltenden Datenschutzrecht zur Wärmeplanung die unter § 3 genannten Informationen der Bestands- und Potenzialanalyse auf unterschiedlichen Ebenen dargestellt: in einer Datenbank mit Webfrontend, einer Kartenanwendung sowie einem Dashboard mit grafischen Übersichtdarstellungen. Darin enthalten sind Daten zu der bestehenden und geplanten Wärmeversorgungsstruktur und zu Energieverbräuchen. Berechnet und farblich dargestellt werden u.a. Gebiete mit erhöhtem Einsparpotenzial und Eignungsgebiete für potenzielle Wärmenetze. Durch die Eingabe von Parametern wie einer angenommenen Sanierungsrate können darüber hinaus Szenarien für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung berechnet werden.
§3 Datenverarbeitung
(1) Grundlage für die Erstellung des Solar- und Gründachkatasters sind Laserscanrohdaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung (LGLN) mit einer Lagegenauigkeit von ≤0,40m und Höhengenauigkeit von ≤0,60m (Dense Image Matching) sowie Daten aus einem Digitalen Oberflächen Modell (DOM) und aus dem Automatisierten Liegenschaftskataster (ALKIS). Bei der Analyse der Dacheignung werden Neigungswinkel, Exposition (Himmelsrichtung), Verschattung der Dachflächen (z.B. durch Dachstrukturen oder Vegetation) sowie Globalstrahlungswerte des Deutschen Wetterdienstes im 30-jährigen Mittel beachtet. Des Weiteren werden Informationen zum Denkmalschutz angegeben. Zu jeder geeigneten Dachteilfläche werden Potenzialparameter wie der potenzielle Stromertrag, die potenzielle CO2-Einsparung und die mögliche zu installierende kWp-Leistung errechnet.
(2) Grundlage für die Erstellung des Geothermiekatasters bilden die gesetzlichen Vorgaben und Grundvoraussetzungen nach VDI Richtlinie 4640 für das Betreiben einer oberflächennahen Geothermieanlage. Beachtet werden Daten zur Siedlungsstruktur, Flächennutzung, Wärmeleitfähigkeit und Zulässigkeit nach dem Niedersächsischen Bodeninformationssystem (NIBIS) des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG). Zu jedem geeigneten Grundstück werden potenzielle Wärmeerträge errechnet.(3) Die für die Wärmeplanung der Kommunen erhobenen Daten werden in der öffentlichen Version nicht gebäudebezogen dargestellt. Sie dienen in der nichtöffentlichen Version als Informationsbasis für die Kommunen. Die Datengrundlagen umfassen aktuelle Zensus- und ALKIS-Daten, die Wärmebedarfskarte der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN), Daten zu Gas- und Wärmenetzen, Gas- und Heizstromverbrauchsdaten der Energieversorger sowie Schornsteinfegerdaten. Art und Umfang der Datenerhebung der Wärmeplanung sind in § 21 NKlimaG und den §§ 10 bis 12 WPG, sowie Anlagen 1 u. 2 des WPG geregelt.(4) Das Klimaportal gemäß § 2 Buchstabe a) wird über www.landkreis-lueneburg.de der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
§4 Widerspruchsrecht
Die betroffenen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Inhaberinnen und Inhaber grundstücksgleicher Rechte (Erbbaurechte) sowie Eigentümerinnen, Eigentümer und Gemeinschaften nach Wohnungseigentumsgesetz haben das Recht, die Sperrung der gebäudebezogenen in § 3 genannten Informationen in der öffentlichen Version des Klimaportals zu verlangen.
§5 Information der Bevölkerung
Die in § 4 aufgeführten Personen werden über das Klimaportal sowie seine Veröffentlichung und die damit verbundenen Rechte durch eine Pressemitteilung und das Amtsblatt sechs Wochen vor der Veröffentlichung informiert.§6 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntgabe in Kraft.
(Siehe angehängte Datei: Satzung_Klimaportal_2025.pdf)