Die Schulhausmeister haben sich mindestens zu Beginn und zum Ende der Unterrichtszeit in Absprache mit den jeweiligen Schulleitungen und zum Arbeitsbeginn der Reinigungskräfte innerhalb der Schulgelände aufzuhalten. Beim Verlassen des Schulgrundstückes hat sich jeder Schulhausmeister bei der Schulleitung oder im Sekretariat unter Angabe seines Aufenthaltsortes abzumelden.